Kosten
Die Kosten einer Psychotherapie hängen in erster Linie davon ab, ob und in welcher Höhe die Honorarkosten von einer öffentlichen Stelle oder von den Krankenkassen übernommen werden und welcher Anteil selbst bezahlt werden muss.
Es ist eine Rückverrechnung mit der Krankenversicherung, der Zusatzversicherung und dem Jugendamt möglich!!!
Zuschüsse der Krankenkassen für Einzelsitzung:
alle GKK, alle BKK, VAEB € 28,00
BVA € 40,00
SVA € 21,80
SVB € 50,00
Vollfinanzierte Therapieplätze:
Ich habe ein Kontingent für vollfinanzierte Psychotherapieplätze unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung.
Zuschüsse für Psychotherapie für Kinder:
Hier gelten dieselben Zuschussregelungen, wie im Erwachsenenbereich.
Weiters ist noch eine Unterstützung durch das Jugendamt möglich.
Rahmenbedingungen
Absage:
Bei Verhinderung den vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss 24 Stunden vorher abgesagt werden, sonst muss das Honorar für die Sitzung entrichtet werden.
Schweigepflicht
Die psychotherapeutische Behandlung unterliegt der gesetzlich geregelten Schweigepflicht.
Datenschutzrichtlinie
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir als Betreiberin dieser Webseite ein besonderes Anliegen. Ich verarbeite Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.